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Festnahme im Allgäu: Iraker (40) wegen IS-Mitgliedschaft angeklagt

Nach Festnahme im Allgäu

Iraker nach Festnahme in Kaufbeuren wegen IS-Mitgliedschaft angeklagt

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    Gegen einen Iraker, der vergangenes Jahr in Kaufbeuren festgenommen worden war, hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage erhoben.
    Gegen einen Iraker, der vergangenes Jahr in Kaufbeuren festgenommen worden war, hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage erhoben. Foto: Monika Skolimowska/dpa (Symbolbild)

    Nach wochenlangen Ermittlungen erfolgte der Zugriff an einem Mittwoch im Mai 2024. Laut Zeugen fuhren gegen 13.30 Uhr vier schwarze BMW mit Blaulicht im Kaufbeurer Stadtteil Neugablonz vor und nahmen den Mann in einer Wohnung fest. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen den 40-jährigen Iraker wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) erhoben.

    Iraker unter IS-Verdacht in Neugablonz festgenommen

    Die bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus geht davon aus, dass der Angeschuldigte „ständig bereit war, sich am fortdauernden Kampf des IS durch die Begehung von Anschlägen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beteiligen“. Der Mann befindet sich seit der Festnahme im Allgäu in Untersuchungshaft, wie aus einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft hervorgeht.

    Ermittler: Verdächtiger soll IS-Mitglied gewesen sein

    Der 40-jährige Mann, der Angehöriger der islamischen Glaubensgruppe der Sunniten ist, war demnach seinerzeit einer Asylbewerberunterkunft im Unterallgäu zugewiesen. Er steht laut Generalstaatsanwaltschaft im Tatverdacht, spätestens seit der Machtübernahme des IS in Teilen des Iraks im Jahr 2014 mit der Vereinigung sympathisiert zu haben und seit dem Jahr 2016 Mitglied gewesen zu sein.

    Angeschuldigter soll Zahlungen vom IS erhalten haben

    Innerhalb des IS soll der Angeschuldigte den Kräften der Generalpolizei in Kirkuk angehört haben, die maßgeblich durch Festnahmen und Gewaltakte gegenüber Mitgliedern der schiitisch dominierten Regierung im Irak und des Assad-Regimes in Syrien die Errichtung des „islamischen Gottestaates“ unterstützte. Nach dem Verlust des IS über die im Irak kontrollierten Gebiete im Jahr 2017 sei der Mann weiter aus dem Untergrund heraus aktiv gewesen. Für seine Tätigkeit erhielten er und seine Familie laut Generalstaatsanwaltschaft monatliche Zahlungen vom IS.

    Staatsschutzsenat entscheidet über Verfahrenseröffnung

    Der Mann soll aus Angst vor einer Verfolgung durch irakische Sicherheitskräfte und schiitische Milizen Mitte Juli 2022 den Irak verlassen und Anfang 2023 nach Deutschland eingereist sein, ohne sich von der militant-fundamentalistischen islamischen Gesinnung des IS zu distanzieren. Auch im Allgäu soll er sich bereit gehalten haben, um sich am Kampf des IS zu beteiligen. Eine Geldzahlung soll er zuletzt im Oktober 2023 erhalten haben.

    Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über einen Termin für die Hauptverhandlung vor Gericht entscheidet nun der zuständige Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht München.

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