Ein 17-jähriger Jugendlicher und eine 18-Jährige wollten im Mai gemeinsam mit anderen jungen Leuten auf dem alten Brauereigelände am Afraberg „ein bisschen draußen sein“. Angeblich war ihnen nicht klar, dass sie sich auf Privatgrund befanden. Dass jetzt das Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch vor dem Jugendgericht bei beiden Angeklagten ohne Auflagen eingestellt wurde, lag daran, dass der Staatsanwalt und die Richterin vor allem den Jugendlichen für „schon genug gestraft“ hielten.
Amtsgericht Kaufbeuren