Dass die wiederholten Straftaten seines 25-jährigen Mandanten vor allem aus dessen „misslicher Lebenssituation“ resultierten, daran hatte der Verteidiger in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht in Kaufbeuren keinen Zweifel. Der junge Mann war hauptsächlich in Heimen aufgewachsen und tut sich offenbar schwer, im Alltagsleben Fuß zu fassen. Zuletzt war er zeitweise obdachlos. Derzeit ist er bei einem Freund untergekommen. Anstatt Hilfen anzunehmen, versucht er, sich selbst durchzuschlagen – auch mit illegalen Mitteln. Für seine jüngsten Taten verurteile ihn das Gericht nun zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Mann klaut in Kaufbeuren und Buchloe