Startseite
Icon Pfeil nach unten
Kaufbeuren
Icon Pfeil nach unten

Meilenstein für den Standort Bayern? Der Ostallgäuer BLSV-Chef Stefan Günter ordnet das geplante Bayerische Sportgesetz ein.

Forderungen des organisierten Sports

Sportgesetz: Meilenstein für den Standort Bayern?

    • |
    • |
    • |
    Auch  die Bewerbung Münchens für die Olympischen Sommerspiele 2036 soll durch das Bayerische Sportgesetz unterstützt werden.
    Auch die Bewerbung Münchens für die Olympischen Sommerspiele 2036 soll durch das Bayerische Sportgesetz unterstützt werden. Foto: Mike Egerton/Press Association/dpa

    „Einen Meilenstein in der Geschichte des organisierten Sports in Bayern“, so nennt Jörg Ammon, Präsident des Bayerischen Landes-Sportverbandes das geplante neue Sportgesetz im Freistaat. Damit soll die „Spitzenstellung Bayerns als erfolgreiches und begeistertes Sportland“ gestärkt werden, erklärte Innen- und Sportminister Joachim Herrmann dazu. Doch was versteckt sich hinter dem so gelobten Gesetz? Stefan Günter, Ostallgäuer BLSV-Chef, versucht das, zu beantworten.

    Was bedeutet das bayrische Sportgesetz?
    STEFAN GÜNTER: Es gibt den rechtlichen Rahmen vor, der die Eckpunkte der Zukunft im organisierten Sport markiert. So wie ich es verstehe, wären Kommunen, Städte und Gemeinden dadurch schon in der Pflicht, Gelder für Sport- und Spielstätten bereithalten zu müssen.

    Woran haben sich die Politiker orientiert?
    GÜNTER: Im Wesentlichen werden durch das Bayerische Sportgesetz eine Vielzahl an Forderungen aus dem organisierten Sport an die bayerische Landesregierung nun durch das Gesetz fest verankert.

    Welche Bereiche im Sport wird das neue Gesetz betreffen?
    GÜNTER: Die Themen Breiten-, Kinder- und Jugendsport, Leistungs- und Spitzensport sowie die Themen Inklusion, Integration und Prävention nehmen maßgebliche Punkte ein. Der Freistaat Bayern würde durch das Gesetz eine Vielzahl an Maßnahmen fördern, die für einen nachhaltigen und erfolgreichen Sport – jetzt und in Zukunft – in all seinen Facetten notwendig sind.

    Gibt es dazu schon inhaltliche Aussagen?
    GÜNTER: Konkrete Beispiele für die Ausgestaltung und Umsetzung ergeben sich vor allem aus der 2025 erarbeiteten Sportstrategie „Weiß-Blaue Sport-Vision 2040“ des BLSV. Ein wesentlicher Gesichtspunkt der Forderungen und des Gesetzes ist unter anderem die Vermittlung von Spaß an Bewegung und Sport im Kinder- und Jugendalter. Kooperationen zwischen Kindertagesstätten, Schulen und Sportvereinen sind daher besonders fördernswert.

    Und was ist mit Großprojekten?
    GÜNTER: Einen eigenen Punkt erhalten Sportgroßveranstaltungen, wie die Bewerbung um die Olympischen Sommerspiele 2036 in München, um die sich Bayern zukünftig verstärkt bemühen wird. Sie haben eine große Strahlkraft auf den Zusammenhalt in der Bevölkerung, eine unvergleichliche Vorbildwirkung auf junge und jung gebliebene Generationen sowie ein nicht zu unterschätzendes, wirtschaftliches Potenzial.

    Ab wann soll das Gesetz gelten?
    GÜNTER: Aktuell ist das Bayerische Sportgesetz noch in der Entstehungsphase und nicht final vom Bayerischen Landtag verabschiedet. Es könnten sich daher noch einige Änderungen ergeben. Es wird erwartet, dass das Bayerische Sportgesetz zum Ende dieses Jahres oder zum Beginn des nächsten Jahres verabschiedet wird.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden