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Nach dem Ende der Tragepflicht: Was tun mit Corona-Masken?

Upcycling

Nach dem Ende der Tragepflicht: Was tun mit Corona-Masken?

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    In manchen Situationen sollte der Schutz weiterhin getragen werden. In Arztpraxen gilt nach wie vor FFP2-Maskenpflicht.
    In manchen Situationen sollte der Schutz weiterhin getragen werden. In Arztpraxen gilt nach wie vor FFP2-Maskenpflicht. Foto: Mathias Wild

    Seit fast einer Woche ist die Maskenpflicht in großen Teilen des öffentlichen Lebens Geschichte. Zwei Jahre lang war das Masketragen fast überall Vorschrift gewesen. Bis auf wenige Ausnahmen, wie in Arztpraxen, im Bus, in der Bahn, dürfen die Menschen jetzt selbst entscheiden, ob sie den Schutz tragen.

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