Eine 57-jährige Ostallgäuerin hatte sich vergangenes Jahr zunächst nicht dazu entschließen können, ihr fast 30 Jahre altes und massiv lahmendes Pferd erlösen zu lassen und dies erst nach wiederholter Intervention des Veterinäramtes einschläfern lassen. Im Strafprozess wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hob ihr Verteidiger nun hervor, dass sie „keine Tierquälerin“ sei, sondern „in gutem Glauben“ gehandelt habe.
„Keine böse Absicht"