Dass ein 64-jähriger Ostallgäuer vom Kaufbeurer Amtsgericht wegen Beleidigung einer Amtsträgerin verurteilt werden würde, stand jetzt schon aufgrund seiner eigenen Angaben fest. Der Grundsicherungsempfänger fühlt sich seit Jahren von Mitarbeitern des Jobcenters Ostallgäu ungerecht behandelt und macht dies offenbar auch immer wieder schriftlich deutlich. Als er dann seine Sachbearbeiterin im April in einem Schreiben an ihren Vorgesetzten unter anderem als „bescheuert“ und „unterbelichtet“ bezeichnete, war für sie das Maß voll. Sie erstattete Anzeige, woraufhin der Ostallgäuer einen Strafbefehl erhielt, der auf 30 Tagessätze zu je 15 Euro lautete - insgesamt also auf eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro.
Amtsgericht Kaufbeuren