Dass ein heute 25-jähriger Autofahrer in einer Märznacht des Jahres 2023 im Kaufbeurer Stadtgebiet die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde um rund 50 km/h überschritten hatte, daran hatte der Richter in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht keinen Zweifel – und auch nicht daran, dass der junge Mann beim Überholen eines Kleinwagens eine durchgezogene Mittellinie, eine Sperrfläche und eine Abbiege-Spur überfahren hatte.
Amtsgericht Kaufbeuren
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