Auch in diesem Jahr stellt die Stadt Kaufbeuren mehrere Kubikmeter Streusplitt in geringen Mengen für den Privatgebrauch zur Verfügung. Das Streumaterial wird ab Freitag, 8. November, an 14 Standorten im Stadtgebiet bereitgestellt.
Eigentümer angrenzender Grundstücke müssen räumen und streuen
Für das Räumen und Streuen auf Gehwegen seien die Eigentümerinnen und Eigentümer des angrenzenden Grundstücks verantwortlich, heißt es zudem in einer städtischen Pressemitteilung. Die Gehwege sollten so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Das entspricht etwa einer Breite von einem Meter.
Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte sind die Eigentümer laut Stadt verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen erneut zu räumen und zu streuen. Sie müssen ihrer Streupflicht werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr nachgekommen. Die Streupflicht endet um 20 Uhr.
Die Stadt bittet darum, Schnee an den Rand des Gehweges zu räumen und nicht auf die Straße. Damit ist bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet.