Startseite
Icon Pfeil nach unten
Kaufbeuren
Icon Pfeil nach unten

Stadt Kaufbeuren stellt wieder Streusplitt zur Verfügung

Den Winter fest im Blick

Stadt Kaufbeuren stellt wieder Streusplitt zur Verfügung

    • |
    Ab 8. November können die Kaufbeurer Bürger an 14 Standorten im Stadtgebiet wieder Splitt abholen, um bei Eis und Schnee ihrer Streupflicht nachzukommen.
    Ab 8. November können die Kaufbeurer Bürger an 14 Standorten im Stadtgebiet wieder Splitt abholen, um bei Eis und Schnee ihrer Streupflicht nachzukommen. Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

    Der Herbst zeigt sich derzeit zwar von seiner goldenen Seite, doch die Stadt Kaufbeuren hat den kommenden Winter schon fest im Blick. Auch dieses Jahr stellt die Kommune mehrere Kubikmeter Streusplitt für den Privatgebrauch zur Verfügung. Dieser wird an 14 verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet bereitgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger können ab spätestens Freitag, 8. November, das Streugut an folgenden Abholplätzen entnehmen, kündigt die Stadtverwaltung in einer Mitteilung an.

    An folgenden Stellen werden in den nächsten Tagen wieder Streusplitt-Abholstellen eingerichtet

    Neugablonz:

    • Gürtlerstraße/Ecke Perlengasse
    • Fichtenweg
    • Proschwitzerstraße

    Kaufbeuren:

    • Liegnitzer Straße/Elbinger Straße
    • Containerplatz in der Herzog-Friedrich-Straße
    • Hofanger/Sonneneck
    • Tänzelfestplatz
    • Schelmenhofstraße: Parkplatz Bahnhof
    • Containerplatz am Sparkassen-Parkhaus Süd
    • Quartiersplatz an der Sophie-von-La-Roche-Straße
    • Grafensteigle

    Oberbeuren:

    • Feuerwehrhaus

    Hirschzell:

    • Feuerwehrhaus

    Kleinkemnat:

    • Feuerwehrhaus

    Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für das Räumen und Streuen von Gehwegen die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich sind. Die Gehwege sollten so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Das entspricht ungefähr einer Breite von einem Meter. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte sind die Eigentümer verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen erneut zu räumen und zu streuen. Sie müssen ihrer Streupflicht werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr nachkommen. Die Streupflicht endet um 20 Uhr.

    Was ist beim Räumen zu beachten?

    Die Stadt Kaufbeuren bittet darum, den Schnee an den Rand des Gehweges zu räumen und nicht auf die Straße. Damit ist bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet. Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass Schneereste bei der Räumung der Straße durch die Schneepflüge wieder auf den frisch geräumten Gehwegen landen. In diesem Fall bittet der Bauhof um Verständnis. Die genauen Vorschriften beim Winterdienst der Bürger regelt die Räum- und Streuverordnung der Stadt Kaufbeuren.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden