Wenn im Kindergarten künftig Max Mustermann Huber auf der Garderobenmarke steht, ist das kein Versehen – sondern die Folge des neuen Namensrechts. Mustermann ist dabei kein zweiter Vorname, sondern der erste Teil des Nachnamens – ganz ohne Bindestrich ist das möglich. Zum 1. Mai gab es in Deutschland nämlich zahlreiche Änderungen im Namensrecht, die nicht nur die Standesämter fordern. Ziel der Reform ist es aus Sicht des Staates, den unterschiedlichen Lebensmodellen heutiger Familien gerecht zu werden. Mathias Müller, Leiter des Kaufbeurer Standesamtes, erklärt die wichtigsten Neuerungen und schildert, wie sich sein Alltag seither verändert hat.
Zwischen Chaos und neuer Freiheit
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden