Verstorbene werden in einem Sarg beerdigt. Was seit dem Mittelalter in unseren Breiten üblich ist, hat sich im Verlauf der Jahrhunderte zum Gesetz verfestigt. Seit einiger Zeit wird an dieser Vorschrift aber wieder gerüttelt, und in etlichen Bundesländer schafften in den vergangenen Jahren die sogenannte „Sargpflicht“ ab. Der Hauptgrund: Nach muslimischer und teilweise auch jüdischer Tradition sollen die Tote bei der Beisetzung lediglich in ein Tuch gehüllt sein. Nachdem jetzt in Bayern die entsprechenden Gesetze ebenfalls gelockert werden, beschäftigen sich auch die Kaufbeurer Stadträte mit diesem Thema.
Letzte Ruhe