Die Stadt Kaufbeuren hat eine sogeannten Allgemeinverfügung im Hinblick auf das Feuerwerk zum Jahreswechsel erlassen. Laut der Vorschrift dürfen an Silvester und am Neujahrstag im gesamten Altstadtbereich keine Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenständen der Kategorie II abgebrannt oder abgeschossen werden. Zu dieser Kategorie zählten Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien und ähnliches. Als Grund für die Bestimmung nennt die Stadtverwaltung in einer Mitteilung den Brandschutz im historischen Zentrum von Kaufbeuren. Für die benachbarte Spittelmühlkreuzung sowie den Bereich der Höflemayr, beides beliebte Treffpunkt zum Jahreswechsel in Kaufbeuren, darf dagegen Feuerwerk gezündet werden.
Feuerwerk