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Wo in Kaufbeuren zum Jahreswechsel nicht geböllert werden darf

Feuerwerk

Wo in Kaufbeuren zum Jahreswechsel nicht geböllert werden darf

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    So sah das Silvesterfeuerwerk vor den Corona-Beschränkungen über Kaufbeuren aus. Für das Böllern beim kommenden Jahreswechsel hat die Stadtverwaltung eine Sperrzone angeordnet.
    So sah das Silvesterfeuerwerk vor den Corona-Beschränkungen über Kaufbeuren aus. Für das Böllern beim kommenden Jahreswechsel hat die Stadtverwaltung eine Sperrzone angeordnet. Foto: Mathias Wild (Archivbild)

    Die Stadt Kaufbeuren hat eine sogeannten Allgemeinverfügung im Hinblick auf das Feuerwerk zum Jahreswechsel erlassen. Laut der Vorschrift dürfen an Silvester und am Neujahrstag im gesamten Altstadtbereich keine Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenständen der Kategorie II abgebrannt oder abgeschossen werden. Zu dieser Kategorie zählten Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien und ähnliches. Als Grund für die Bestimmung nennt die Stadtverwaltung in einer Mitteilung den Brandschutz im historischen Zentrum von Kaufbeuren. Für die benachbarte Spittelmühlkreuzung sowie den Bereich der Höflemayr, beides beliebte Treffpunkt zum Jahreswechsel in Kaufbeuren, darf dagegen Feuerwerk gezündet werden.

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