Seit knapp drei Monaten sind die E-Scooter zum Ausleihen im Kemptener Stadtgebiet im Einsatz. Abgestellt werden sie von den Nutzern an den unterschiedlichsten Orten – und stehen dabei oft auch im Weg. Ein Familienvater, der auf dem Fahrrad mit Kindern im Anhänger unterwegs war, traf jüngst gar auf einen Roller, der auf dem Fahrrad-Schutzstreifen in der Beethovenstraße zurückgelassen worden war. Er fragt sich: Ist das erlaubt? Und wird überhaupt kontrolliert, wo die Fahrzeuge geparkt werden?
Was ist erlaubt?