Seit Februar will der Angeklagte nach eigener Aussage keinen Alkohol mehr getrunken haben. Trotzdem unterbricht die Richterin dessen Verhandlung, um bei ihm einen Atemalkoholtest durchführen zu lassen. Das Ergebnis: 0,12 Promille. Kein hoher Wert, doch er passt nicht zur Aussage des 59-Jährigen. Problematisch ist daran, dass der Angeklagte genau wegen Taten vor dem Kemptener Amtsgericht steht, die unter Alkoholeinfluss geschehen sein sollen. Die Rede ist von Werten über drei Promille.
Amtsgericht Kempten