Dass er nicht ins Gefängnis muss, hat der Mann unter anderem dem Umstand zu verdanken, dass er sich schon vor Beginn des Verfahrens in Therapie begeben hat. Diese darf er nach dem Urteil erst beenden, wenn sein Bewährungshelfer und der behandelnde Psychotherapeut einverstanden sind. „Das ist eine Neigung, die nicht durch eine Entscheidung aus der Welt geschafft werden kann“, begründete Richter Sebastian Kühn die Auflage. Bei einem weiteren Übergriff wandere der Angeklagte „für zwei Jahre aufwärts“ hinter Gitter.
Gericht