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Geschäfte und Restaurants in Kempten: Weche Regeln gelten in der Innenstadt

Geschäfte und Lokale in Kempten

Wie dürfen Händler in der Stadt werben

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    Sogenannte „Kundenstopper“, also aufgestellte Schilder sind in der Kemptener Innenstadt (hier die Fischerstraße) derzeit erlaubt. Doch die Regeln sollen jetzt geändert werden.
    Sogenannte „Kundenstopper“, also aufgestellte Schilder sind in der Kemptener Innenstadt (hier die Fischerstraße) derzeit erlaubt. Doch die Regeln sollen jetzt geändert werden. Foto: Matthias Becker

    Schilder, Auslagen oder Pflanzen - wie weit dürfen Einzelhändler in der Innenstadt gehen, um Kunden in ihre Geschäfte zu locken oder auf ihr Angebot aufmerksam zu machen? Um zu verhindern, dass das Stadtbild beeinträchtigt wird, gibt es Regeln. Die sind in einer Sondernutzungssatzung festgehalten, die in Kempten jetzt überarbeitet werden soll. Dabei soll es auch darum gehen, Händler in Zeiten wachsender Internet-Konkurrenz zu unterstützen und die Innenstadt lebendig zu halten. Über den aktuellen Stand des Projekts informierte jetzt Stadtordnungsamtsleiter Maximilian Bodenmüller im Beirat für Tourismus und Stadtmarketing.

    „Eine Innenstadt ist so attraktiv, wie Einzelhandel und Gastronomie gemeinsam funktionieren“, sagte Joachim Saukel (FW-ÜP). Der Beauftragte des Stadtrates für Tourismus und Stadtmarketing sprach sich dafür aus, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Ausgangspunkt für die Überarbeitung des Regelwerks waren drei Gespräche, zu denen die Stadtverwaltung auch Vertreter von Stadtmarketing und City Management eingeladen hatte. Auch Gastronomen wurden bei einem Termin einbezogen, erklärte Bodenmüller. Inhalt des Austauschs seien Themen wie Warenauslagen, Ausschankflächen und sogenannte „Kundenstopper“ gewesen - aufstellbare Schilder, wie sie beispielsweise in der Fußgängerzone zu finden sind. Für Werbung im öffentlichen Bereich gelten in Kempten noch Lockerungen aus der Corona-Pandemie. Plakatständer, also die Dreieckständer oder Kundenstopper, die in der Fußgängerzone häufig vor Geschäften stehen, dürfen eigentlich nur von der Gastronomie genutzt werden. Derzeit werden diese auch für Nicht-Gastronomen in akzeptabler Form geduldet.

    Niedrigere Gebühren zur kalten Jahreszeit

    Bei den Gesprächen wurden verschiedene Wünsche von Händlern und Gastronomen geäußert: Beispielsweise soll das Antragsverfahren vereinfacht werden. Künftig soll eine Mitteilung ausreichen, um den Bescheid des Vorjahres für das Folgejahr zu verlängern, ohne erneut alle Formulare und Belege einreichen zu müssen. Die Gebühren sollen sich nach der Jahreszeit orientieren und größere Zeiträume zusammenfassen: In den Hauptmonaten April bis Oktober ist eine höhere Gebühr geplant, die sich am bisher verlangten Satz orientiert. Für die Nebenmonate November bis März wird künftig wohl ein vergünstigter „Preis“ gelten und für die kalten Wintermonate Dezember, Januar und Februar sollen die Gebühren ganz entfallen.

    Vielfach sei in den Gesprächen der Wunsch geäußert worden, einen besseren Windschutz aufstellen zu können, berichtete Bodenmüller. Deswegen soll es künftig in Kempten möglich sein, an Pflanzgefäßen Schutzelemente aus Glas oder Plexiglas anzubringen. Angedacht seien Scheiben, die bei sitzenden Menschen etwa bis Schulter- oder Kopfhöhe reichen. Diese Elemente sollen aber nicht den Eindruck einer Einfriedung oder Abschirmung vermitteln, erklärte der Bauordnungsamtsleiter.

    Blick auf Stadtbild und Denkmäler soll in Kempten frei bleiben

    Sondernutzungsflächen werden weiterhin nur vor dem jeweiligen Betrieb zugelassen. Darüber sei man sich auch in den Gesprächen mit Händlern und Gastronomen einig gewesen. Festgehalten werden soll auch an der Vorgabe, dass Bestuhlung und Verschattung einheitlich sein müssen, erläuterte Bodenmüller. „Diese Kriterien werden wie insgesamt die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen schon jetzt im Sinne der Attraktivität der Innenstadt und der Interessen der Betreiber weit und großzügig ausgelegt.“ Sichtachsen sollen auch in Zukunft freigehalten und das Stadtbild und Denkmäler geschützt werden. Diesem Punkt hätten auch die Kemptener Gastronomen zugestimmt. Die gemeinsam erarbeiteten Anregungen sollen bei der Änderung der Satzung berücksichtigt werden, die jetzt in den zuständigen Ausschüssen beraten und schließlich im Stadtrat verabschiedet werden soll.

    „Es ist begrüßenswert, dass hier eine große Entbürokratisierung stattfindet“, lobte Annette Hauser-Felberbaum (FW-ÜP) die Bemühungen der Verwaltung und regte an, die Gebühren zu senken, um die Einzelhändler zu entlasten. Thomas Hartmann (Grüne) kritisierte, dass es für die Gastronomen immer noch zu viele Einschränkungen gebe, die auch aus Sicht der Gäste nicht nachvollziehbar seien. Andere Städte würden hier die Regeln deutlich großzügiger auslegen. „Wir handhaben es wirklich großzügig“, widersprach Amtsleiter Bodenmüller. Es habe sogar Kritik aus den Reihen des Stadtrates gegeben, die Verwaltung agiere zu großzügig. Dennoch solle die Überarbeitung der Satzung dazu dienen, viele Vorgaben zu vereinfachen und so Händlern und Gastronomen die Umsetzung zu erleichtern.

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