Der Großbrand einer Lagerhalle in Durach-Weidach beschäftigt auch fast zwei Wochen nach dem Feuer viele Menschen in der Region. Anwohner haben zum Teil Sorge, dass sich in nebenstehenden Hallen ähnliches ereignen könnte (wir berichteten). Was beim Brandschutz für Gewerbebauten gilt, regelt die bayerische Bauordnung. Darin beinhaltet: viele Ausnahmen. Markus Haug, Leiter des Bauamts beim Landratsamt, und Oberallgäuer Kreisbrandrat Michael Seger geben Einblicke in Regelwerk und Feuerwehrarbeit.
Großbrand bei Kempten