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Jetzt endgültig: Feneberg darf im Lockdown weiterhin gesamtes Sortiment anbieten

Corona-Urteil

Jetzt endgültig: Feneberg darf im Lockdown weiterhin gesamtes Sortiment anbieten

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    Feneberg kann die Absperrbänder endgültig einmotten: Das Unternehmen darf trotz des Lockdowns weiterhin sein gesamtes Sortiment anbieten. Das Urteil zur Klage gegen eine Anordnung der Stadt Kempten ist nun rechtskräftig.
    Feneberg kann die Absperrbänder endgültig einmotten: Das Unternehmen darf trotz des Lockdowns weiterhin sein gesamtes Sortiment anbieten. Das Urteil zur Klage gegen eine Anordnung der Stadt Kempten ist nun rechtskräftig. Foto: Ralf Lienert (Archiv)

    Nun ist an dem Beschluss des Verwaltungsgerichts in Augsburg nicht mehr zu rütteln: Die Firma Feneberg darf im Kemptener Fenepark auch weiterhin das komplette Sortiment verkaufen.

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