Feneberg kann die Absperrbänder endgültig einmotten: Das Unternehmen darf trotz des Lockdowns weiterhin sein gesamtes Sortiment anbieten. Das Urteil zur Klage gegen eine Anordnung der Stadt Kempten ist nun rechtskräftig.Foto: Ralf Lienert (Archiv)
Nun ist an dem Beschluss des Verwaltungsgerichts in Augsburg nicht mehr zu rütteln: Die Firma Feneberg darf im Kemptener Fenepark auch weiterhin das komplette Sortiment verkaufen.