Wegen der großen Schadensereignisse im Wald im vergangenen Jahr trat im April eine Einschlagsbeschränkung in Kraft (wir berichteten). Für die Waldbesitzer zur Unzeit, nachdem endlich die Preise angezogen hatten. Inzwischen wurde unter bestimmten Voraussetzungen eine Bagatellgrenze erlassen, die vor allem kleineren, nicht buchführungspflichtigen Waldbesitzern helfen kann.
Holzmarkt