Das Baugebiet „Mühlbachblick“ in Mittelberg soll zehn Bauwilligen den Traum vom Eigenheim erfüllen. Doch dann klagte wie berichtet der Besitzer einer angrenzenden Zweitwohnung: Er fürchtete um seine Aussicht auf die Berge. Einen Eilantrag dazu hat nun der bayerische Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Mit einer vielsagenden Begründung.
Kläger aus Oy-Mittelberg