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2G-Regel im Einzelhandel: In diese Läden dürfen noch Ungeimpfte

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2G-Regel im Einzelhandel: In diese Läden dürfen noch Ungeimpfte

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    Jasmin Uebele, Inhaberin des Geschäftes „Lädchenglück“, kontrolliert den Nachweis einer Kundin.
    Jasmin Uebele, Inhaberin des Geschäftes „Lädchenglück“, kontrolliert den Nachweis einer Kundin. Foto: Stefanie Gronostay

    An diesem Vormittag ist viel los in dem kleinen Geschäft von Jasmin Uebele. Immer wieder geht die Tür zum „Lädchenglück“ in Marktoberdorf auf, immer wieder springt eine Mitarbeiterin zum Eingang. „Einen Impf- oder Genesenennachweis bitte“, sagt sie zu einer Kundin, die ihren Impfpass vorzeigt. Den Personalausweis hält sie auch gleich bereit – denn der Name wird abgeglichen. Ist alles kontrolliert, kann es mit dem Einkauf losgehen.

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