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Aitrang wählt neue Jugendbeauftragte: Was plant Iris Kunz?

Für die Jugend

Aitrang hat neue Jugendbeauftragte: Das sind ihre Aufgaben

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    Bei einem Treffen mit der neuen Jugendbeauftragten, Iris Kunz, und den Aitranger Jugendlichen wird unter anderem über das Thema Skateboardplatz gesprochen.
    Bei einem Treffen mit der neuen Jugendbeauftragten, Iris Kunz, und den Aitranger Jugendlichen wird unter anderem über das Thema Skateboardplatz gesprochen. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild), Wolfgang Hepke

    In seiner ersten Sitzung des Jahres bestellte der Gemeinderat Aitrang Iris Kunz zur Jugendbeauftragten der Gemeinde. Ebenso einstimmig wurde für das Projekt Nachbarschaftshilfe eine neue Zweckvereinbarung Quartiersmanagement beschlossen. Für die Dachsanierung der Pfarrkirche St. Ulrich wurde ein gemeindlicher Zuschuss festgelegt.

    An diesem Tag ist das erste Treffen mit Jugendlichen aus Aitrang

    Wie Bürgermeister Michael Hailand sagte, bringt Iris Kunz ideale Voraussetzungen für das Ehrenamt der Jugendbeauftragten mit. Sie war vor zwei Jahren am Neustart des Jugendzentrums in der Alten Schule mitbeteiligt. Durch ihr Netzwerk in Aitrang und ihre Tätigkeit in der Mittagsbetreuung Aitrang sowie bei Querkunst Kaufbeuren kenne sie viele Familien und Jugendliche, sagte er.

    Ein erstes Treffen mit ihr und den Jugendlichen ist am 31. Januar um 19 Uhr im Jugendzentrum geplant. Thema dort wird auch der geplante Platz für Alle / Skateboardplatz sein. Dabei gab Hailand auch bekannt, dass die Gemeinde von den Organisatoren von „Aitrang leuchtet“ eine Spende von 1700 Euro für die Jugendarbeit erhalten hat.

    Iris Kunz, die bei der Ratssitzung dabei war, hofft, dass zum geplanten Treffen viele Jugendliche kommen und sich in die künftigen Planungen einbringen. Zudem will sie die vielfältigen, in Aitrang vorhandenen Jugendangebote durch Öffentlichkeitsarbeit bekannter machen.

    Wer wann für welchen Einsatz der Feuerwehr zahlen muss

    Der Bürgermeister erläuterte dann, welche Feuerwehreinsätze nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz kostenfrei sind und für welche die Gemeinde Aufwendungs- und Kostenersatz verlangen kann. Die aktuelle Satzung sieht auch einen Aufwendungsersatz für Pflichtleistungen vor (Einsätze, Sicherheitswachen, Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung), rief er in Erinnerung.

    In der Vergangenheit seien jedoch etwa Fahrzeugbrände ohne Personengefahr oder Unwettereinsätze gemäß des Rechtsgrundsatzes der Billigkeit nicht abgerechnet worden, erläuterte Hailand. Im vergangenen Jahr sei die Feuerwehr jedoch zu sechs Unwettereinsätzen ausgerückt. Aufgrund steigender Kosten auch für neue Feuerwehrfahrzeuge und Gebäude sollte überlegt werden, solche Einsätze auch abzurechnen. Nach kurzer Diskussion im Rat wurde ohne Beschlussfassung festgehalten, dass hier auch weiterhin pragmatisch vorgegangen werde. Doch sollen die Bürger darauf hingewiesen werden, dass Kosten für technische Hilfeleistungen der Wehren versicherbar sind. Schnelle Hilfe brächten bei Bedarf auch eigene Pumpen.

    Kirchenpfleger Karl Bräckle erläuterte den Räten die am Kirchendach erforderlichen Renovierungsarbeiten, für die eine Kostenschätzung von 365.000 Euro vorliegt. Einstimmig beschloss das Gremium, wie schon in der Vergangenheit auch, für diese Sanierung wieder einen Zuschuss von zehn Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten zu geben. Maximal wären das in dem Fall 36.500 Euro.

    So steht es um die Breitbandversorgung in Aitrang

    Zur Breitbandversorgung teilte der Bürgermeister mit, dass aufgrund der Markterkundung im vergangenen Jahr in der Gemeinde 449 Adressen generell unterversorgt sind. Daraufhin sei mit Biessenhofen und Ruderatshofen ein gemeinsamer interkommunaler Antrag auf Förderung gestellt worden. Ein Bewilligungsbescheid liegt inzwischen vor, der Eigenanteil der Gemeinde beträgt zehn Prozent. Für die nun notwendige Ausschreibung der Leistungen wurde das vorliegende Angebot über notwendige Beratungsleistungen von den drei Bürgermeistern noch am 17. Dezember angenommen. Diese Leistungen werden vom Bund zu 100 Prozent gefördert. Einstimmig genehmigten die Räte den Beratungsvertrag für Aitrang rückwirkend zum 17. Dezember 2024.

    Die Förderung für das Projekt Nachbarschaftshilfe lief zum 31. Dezember 2024 aus. Im Förderantrag von 2019 hatten die Gemeinden Aitrang und Ruderatshofen die Absicht erklärt, die Quartiersarbeit auch im Anschluss an die Förderung fortzuführen. Im April 2024 hat sich der Gemeinderat Aitrang für die Weiterführung des Quartiermanagements ausgesprochen, erinnerte Hailand. Jetzt wurden die Zweckvereinbarung für die Nachbarschaftshilfe allerHand von 2021 und die Zweckvereinbarung zum Quartiersmanagement von 2019 zu einer Zweckvereinbarung zusammengefasst. Dieser stimmte der Gemeinderat Ruderatshofen bereits am 17. Dezember 2024 zu. Nun hat auch der Gemeinderat Aitrang die neue Zweckvereinbarung einstimmig angenommen.

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