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Biessenhofen plant für 2024 Austausch mit französischer Partnerstadt Campbon

Bebauungsplan und Städtetrip

Biessenhofen plant für 2024 Austausch mit französischer Partnerstadt Campbon

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    Auch um die nächste Reise nach Campbon ging es jetzt im Gemeinderat Biessenhofen.
    Auch um die nächste Reise nach Campbon ging es jetzt im Gemeinderat Biessenhofen. Foto: Kurt Glatz (Archiv)

    Die Einbeziehungssatzung Altdorfer Straße, der Bebauungsplan „Neue Post“ sowie die für 2024 geplante Reise in die französische Partnerstadt Campbon standen im Gemeinderat Biessenhofen auf der Tagesordnung.

    Mit den Änderungen wird die Einbeziehungssatzung Altdorfer Straße nochmal neu ausgelegt

    Bei der Einbeziehungssatzung Altdorfer Straße trug Paul Schöne vom Kaufbeurer Büro abtplan die dazu eingegangenen Stellungnahmen vor. Er berichtete auch von dem in Auftrag gegebenen Schallschutzgutachten. Im Baugrundstück befindet sich ein Immissionsmesspunkt für das Gewerbegebiet „Hintere Mühle“. Darin wurde nachgewiesen, dass der Lärmschutz zur Wohnbebauung eingehalten wird. Was das Schallschutzgutachten betrifft, wurden die Änderungen in die Einbeziehungssatzung aufgenommen. Wegen der Änderungen ist eine erneute Auslegung nötig. Im Billigungsbeschluss folgten die Räte dann einstimmig dem Vorschlag von Bürgermeister Wolfgang Eurisch: Der Rat billigte den Entwurf der Einbeziehungssatzung Ebenhofen Altdorfer Straße zur erneuten, verkürzten öffentlichen Auslegung.

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    Stadtplanerin Johanna Kiechle vom Planungsbüro Sieber Consult aus Lindau informierte danach darüber, dass 20 Trägern öffentlicher Belange der Bebauungsplan „Neue Post“ zugegangen sei, aber nur zwölf Stellungnahmen eingegangen seien. Auch diese wurden detailliert erläutert. Nach Vorliegen aller Daten hat das Büro Sieber die Änderungen in den Plan eingearbeitet. Weil bislang noch kein Aufstellungsbeschluss erfolgte, beschloss der Rat jetzt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neue Post“. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

    Reise nach Campbon wurde einstimmig gebilligt

    Die Reise nach Campbon ist für 20. bis 29. Mai 2024 geplant. Die Höhe der Kosten pro Person ist nach der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gestaffelt. Sie belaufen sich im Doppelzimmer bei 35 Teilnehmern auf 820 Euro, bei 45 Teilnehmern auf 719 Euro. Einstimmig erfolgte der Gemeinderatsbeschluss, das Angebot der Dietmannsrieder Firma Arnold-Reisen über 32.355 Euro Gesamtsumme bei 45 Teilnehmern anzunehmen. Der Betrag ist im Haushalt 2024 einzuplanen.

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