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Einzelhandel trifft in Ronsberg auf Denkmalschutz: Es geht um eine alte Mühle

Baugebiet

Denkmalgeschützte Mühle sorgt in Ronsberg für Besonderheiten

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    Wegen der Nähe zur denkmalgeschützten Mühle ist für den Bebauungsplan Sondergebiet Einzelhandel eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig. Es könnten noch Überreste ehemaliger Gebäude des Mühlenkomplexes aufgefunden werden.
    Wegen der Nähe zur denkmalgeschützten Mühle ist für den Bebauungsplan Sondergebiet Einzelhandel eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig. Es könnten noch Überreste ehemaliger Gebäude des Mühlenkomplexes aufgefunden werden. Foto: Michaela Leutherer

    Die Stellungnahmen zur Auslegung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel Obergünzburger Straße“ hat Bürgermeister Michael Sturm den Gemeinderäten in Ronsberg vorgestellt. Das Sachgebiet Bauplanungsrecht und Städtebau des Landratsamtes hatte in seinem Schreiben darauf verwiesen, dass sich das Gebiet an einem wichtigen und sensiblen Standort für das Ortsbild befindet. Eine qualitätsvolle Entwicklung für das Orts- und Landschaftsbild müsse hier sichergestellt werden.

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