Der Deutsche Wetterdienst stuft im Bereich der Stadt Marktoberdorf die Waldbrandgefahr als hoch ein. Deshalb ist offenes Feuer – ob in Form von brennenden Zigaretten, offenen Grillstellen oder anderer Form – insbesondere vom 1. bis 3. August in allen Wald- und Forstgebieten von Marktoberdorf und seinen Stadtteilen verboten. Darauf weist die Stadtverwaltung in einer Presseerklärung eindringlich hin.
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