Dem Gemeinderat Biessenhofen lagen zwei Bauanträge auf Aufstellen von drei Heizöltanks durch die
vor. Ein Antrag liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und entspricht den Festsetzungen, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde. Das Bauvorhaben für die zwei anderen Tanks ist zulässig, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Hintergrund der Baumaßnahmen ist die (angekündigte) Umrüstung von Anlagen zu einem Zweistoffbrenner für Gas und Heizöl, um auf etwaige Lieferengpässe reagieren zu können.
Gemeinderat Biessenhofen