Auf dem gesamten Schulgelände besteht Maskenpflicht. So steht es in der aktuellen bayerischen Infektionsschutzverordnung. Was aber, wenn Lehrer oder Schüler Atteste vorlegen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können? Dann dürfen sie trotzdem Präsenzunterricht halten bzw. daran teilnehmen – wenn die vorgeschriebenen Abstände von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
Ausnahme von der Maskenpflicht im Klassenzimmer