Dürfen Montagsspaziergänger in Marktoberdorf bei ihren Kundgebungen Trommeln verwenden? Wenn es nach dem Landratsamt Ostallgäu geht, lautet die Antwort auf diese Frage: Nein. Die Behörde erteilte den Demonstranten für ihren jüngsten Demonstrationszug durch die Marktoberdorfer Innenstadt ein Verbot für "lärmerzeugende Kundgebungsmittel" wie Trommeln, Trompeten und Glocken. Denn Anwohnerinnen und Anwohner fühlten sich durch den Lärm belästigt. Die Demonstranten haben nun gegen diese Auflagen geklagt und haben vor dem Vewaltungsgericht Augsburg Recht bekommen. Es sei nicht erkennbar, dass die getroffenen Lärmschutzbestimmungen verhältnismäßig sind, heißt es in der beglaubigten Abschrift des Verwaltungsgerichtes, die der Redaktion vorliegt.
Streit vor Gericht