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Marktoberdorf
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Montagsspaziergänger in Marktoberdorf klagen gegen Trommelverbot

Kommentar

Montagsspaziergänger klagen gegen Trommelverbot: "Musste diese Klage sein?"

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    Im Januar dieses Jahres noch zog die Bürgerinitiative "Leuchtturm ARD" mit Trommeln durch Marktoberdorf. Das Landratsamt wollte dies nun bei Montagsspaziergängern verbieten lassen.
    Im Januar dieses Jahres noch zog die Bürgerinitiative "Leuchtturm ARD" mit Trommeln durch Marktoberdorf. Das Landratsamt wollte dies nun bei Montagsspaziergängern verbieten lassen. Foto: Thomas Häring (Archivbild)

    Rechtlich gesehen ist gegen das Trommeln der Montagsspaziergänger nichts einzuwenden. Für die Demonstranten gelten die gleichen Rechte wie für alle anderen Versammlungsteilnehmer. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Augsburg ist absolut nachvollziehbar: Immerhin gilt: Gleiches Recht für alle. Und das ist auch gut so. Trotzdem hat das Urteil einen faden Beigeschmack.

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