Rechtlich gesehen ist gegen das Trommeln der Montagsspaziergänger nichts einzuwenden. Für die Demonstranten gelten die gleichen Rechte wie für alle anderen Versammlungsteilnehmer. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Augsburg ist absolut nachvollziehbar: Immerhin gilt: Gleiches Recht für alle. Und das ist auch gut so. Trotzdem hat das Urteil einen faden Beigeschmack.
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