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Marktoberdorf
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Polizei in Marktoberdorf stoppt in Marktoberdorf Autoposer auf: Hohe Bußgelder nach Manipulationen

Polizei ermittelt

Änderung am Motor, abgefahrene Reifen: Polizei kontrolliert in Marktoberdorf Autoposer

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    Polizisten einer speziellen Kontrollgruppe haben sich in Marktoberdorf getunte Fahrzeuge vorgenommen. Zwei zogen sie gleich aus dem Verkehr.
    Polizisten einer speziellen Kontrollgruppe haben sich in Marktoberdorf getunte Fahrzeuge vorgenommen. Zwei zogen sie gleich aus dem Verkehr. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Beamte der Kontrollgruppe Poser/Tuner des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West haben am Feiertag (Fronleichnam) in den Abendstunden verstärkt im Bereich Marktoberdorf kontrolliert. Hierbei stellten sie bei verschiedenen Fahrzeugen mehrere Verstöße fest.

    Abgefahrene Reifen waren bei der Kontrolle in Marktoberdorf nur das kleinste Problem

    So brachte ein 23-Jähriger laut Polizeibericht an seinem Fahrzeug verschiedene unzulässige optische Anbauteile an. Darüber hinaus wurde der Mittelschalldämpfer des Fahrzeugs ausgebaut, das Fahrwerk war zu tief, die Reifen abgefahren und die Motorsteuerung wurde manipuliert. Aufgrund der Vielzahl und Komplexität der Manipulationen und Veränderungen stellte die Polizei das Fahrzeug zur Vorführung vor einem Gutachter sicher. Den Fahrer erwartet nun eine Bußgeldanzeige, denn aufgrund der Veränderungen war die Betriebserlaubnis erloschen.

    Keine Erlaubnis für die Umbauten: Lange Gesichter bei Autoposern nach der Polizeikontrolle

    Am selben Abend stellten die Beamten außerdem einen 21-jährigen Fahrer eines Autos fest, der mit quietschenden Reifen von der Iglauer Straße auf die Brückenstraße „driftete“. Bei der anschließenden Kontrolle bemerkten die Polizisten, dass eine unzulässige „Chargepipe“ am Fahrzeug verbaut wurde. Sie verläuft vom Ladeluftkühler zur Drosselklappe und sorgt dafür, dass dem Motor ausreichend saubere Luft zugeführt wird. In diesem Fall war jedoch kein Nachweis zur Normerfüllung von Abgas- und Lautstärkewerten gegeben. Den Fahrer erwartet neben einer Bußgeldanzeige aufgrund des Erlöschens der Betriebserlaubnis eine Bußgeldanzeige wegen des vorangegangenen „Driftens“. Außerdem untersagte die Polizei die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug bis zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis.

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