Einstimmig hat der Gemeinderat Stötten die bestehende Hundesteuersatzung geändert und an die vom Bayerischen Innenministerium herausgegebene, aktualisierte Mustersatzung angepasst. Hintergrund dieser Aktualisierung ist, dass seit einiger Zeit in Bayern eine akute Gefahr des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest (ASP) besteht, erläuterte Bürgermeister Michael Neumann im Rat. Um diese zu bekämpfen, sei das Auffinden und Entfernen infizierter Wildschweinkadaver dringend notwendig.
Suchhunde sollen die Schweinekadaver finden
Dadurch könne die Unterbrechung des Infektionszyklus und damit die Verhinderung einer weiteren Verschleppung der ASP zwischen Tieren sichergestellt werden, erklärte Neumann. Deshalb sind entsprechend ausgebildete Hunde, die als sogenannte ASP-Kadaver-Suchhunde eingesetzt werden, steuerfrei. Außerdem gilt unter anderem nun ein Anwesen als Einöde, dessen Wohngebäude mehr als 500 Meter Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist.
In der jüngsten Ratssitzung wurde beschlossen, dass das Ingenieurbüro Lindschulte Angebote für die geophysikalische Untersuchung im Wasserschutzgebiet einholt. Das nun vorliegende Angebot über knapp 6900 Euro liegt unter den bisher von diesem Büro geschätzten Kosten. Die Räte beschlossen, dieses Angebot anzunehmen.
Des Weiteren hat das Ingenieurbüro inzwischen ein Angebot für die Errichtung von acht Rammpegeln im Wasserschutzgebiet eingeholt. Auch dieses Angebot lag mit knapp 8850 Euro unter der Schätzung des Büros. Auch dieses Angebot wurde einstimmig angenommen. Auf eine Frage des Zweiten Bürgermeisters Richard Schmölz erläuterte Gemeinderat Stephan Steiner, dass noch nicht feststehe, wo die Rammpegel gesetzt werden. Ebenfalls stehe noch nicht fest, welche der Pegel anschließend tatsächlich in Messstellen ausgebaut werden.
Bürgermeister Neumann sagte den Grundstückseigentümern und -pächtern zu, sie über die Standorte der einzelnen Rammpegel zu informieren, sobald diese feststehen. Die Festlegung des Wasserschutzgebiets für die gemeindliche Trinkwasserversorgung müsse wie jetzt in Stötten alle 20 bis 30 Jahre durch ein Wasserrechtsverfahren überprüft werden. Da jedoch inzwischen eine neue Wasserbetriebsverordnung bestehe, müssten auch neue Auflagen eingehalten werden.
Verwaltung von Stötten holt Angebote wegen eines neuen Kredits ein
Die Verwaltung hat inzwischen Angebote bei Banken über die Modalitäten eines neu aufzunehmenden Kredits in Höhe von 243.600 Euro eingeholt. Da bei der Kreditaufnahme „noch etwas Luft nach oben“ vorhanden sei, schlug Neumann vor, die Kosten für die zur Überprüfung des Wasserschutzgebiets notwendigen Arbeiten (knapp 6900 Euro und rund 8850 Euro) in diesen Kredit zu integrieren, was einstimmig vom Gremium beschlossen wurde.
Zudem wurde das Angebot zur Neuaufnahme des Kredits mit einer Zinsbindungsfrist von zehn Jahren und einer jährlichen Sondertilgungsoption von zehn Prozent des Kreditbetrags angenommen.
Zum 100-prozentigen Breitbandausbau teilte Bürgermeister Neumann noch mit, dass die Investitionen von 4.739.069 Euro komplett zuwendungsfähig sind. Dazu erhält die Gemeinde aus Bundesmitteln (50 Prozent) 2.369.534 Euro, aus Landesmitteln (40 Prozent) 1.895.627 Euro und aus der Härtefallregelung (1,6 Prozent) 74.015 Euro. Somit hat die Gemeinde noch 399.893 Euro aus Eigenmitteln zu tragen.
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