Die Kostenanstiege machen auch vor der Pflege nicht halt. Wer pflegebedürftig ist und beispielsweise vollstationär im Pflegeheim betreut wird, zahlt teilweise jeden Monat ein Vermögen. Mit der letzten Pflegereform hat sich aber einiges geändert – fast alle Leistungen der Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Schon vorher, zum 1. Januar 2024, sind bereits einige Leistungsverbesserungen in Kraft getreten. Darunter auch die Erhöhung der Leistungszuschläge im Pflegeheim. Wie viel Prozent die Pflegeversicherung seit 2024 vom pflegebedingten Eigenanteil im Pflegeheim übernimmt, lesen Sie hier.
Pflegekosten in stationärer Pflege: Wieso wurde die Zuzahlung erhöht?
Zum 1. Januar 2024 wurde der Zuschlag zur vollstationären Versorgung erhöht. Denn seit 2022 beteiligt sich die Pflegeversicherung zusätzlich zu den Leistungen für die stationäre Pflege auch mit einem prozentualen Zuschlag an den stationären Pflegekosten, dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).
Wie hoch die Unterstützung dabei ausfällt, hängt jedoch davon ab, wie lange sich die pflegebedürftige Person bereits in einem Pflegeheim aufhält. Genau geregelt ist das im Paragraf 43c des 11. Sozialgesetzbuchs.
Vollstationäre Pflege: Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil?
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim setzen sich laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus unterschiedlichen Posten zusammen: den Pflegekosten, den Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Dabei beteiligt sich die Pflegekasse mit der Leistung „vollstationäre Pflege“ nur an den Pflegekosten. In der Regel reicht die Leistung aber nicht aus, um diese komplett abzudecken.
Damit Pflegebedürftige von den übrigen Pflegekosten nicht überfordert werden, wurde 2017 der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) eingeführt. Dieser ist für alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in einem Pflegeheim gleich hoch und variiert nur von Einrichtung zu Einrichtung. Denn der EEE berechnet sich aus den durchschnittlichen Pflegekosten aller Bewohner nach Abzug der Leistung der Pflegekasse zur vollstationären Pflege je nach Pflegegrad.
Zusammen mit dem EEE werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie die Investitionskosten als Eigenanteil im Pflegeheim bezeichnet. Diesen sowie mögliche Zusatzleistungen müssen Pflegebedürftige selbst zahlen. Um pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige finanziell zu entlasten, wird der EEE mit den Leistungszuschlägen bezuschusst.
Pflegekosten in stationärer Pflege: Wie hoch sind die Zuschläge 2025?
Nach dem Gesetz haben Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben, bis Ende 2023 zwischen fünf und 70 Prozent des EEE von der Pflegeversicherung erstattet bekommen. Im Januar 2024 wurden die Sätze allerdings angehoben. So hoch sind die Zuschläge laut dem BMG jetzt:
Aufenthaltsdauer im Pflegeheim | Zuschlag bis Ende 2023 | Zuschlag ab Anfang 2024 |
---|---|---|
ab dem 1. Monat | 5 Prozent des EEE | 15 Prozent des EEE |
ab dem 13. Monat (nach einem Jahr) | 25 Prozent des EEE | 30 Prozent des EEE |
ab dem 24. Monat (nach zwei Jahren) | 45 Prozent des EEE | 50 Prozent des EEE |
ab dem 37. Monat (nach drei Jahren) | 70 Prozent des EEE | 75 Prozent des EEE |
Übrigens übernimmt die Pflegeversicherung unter Umständen auch Kosten, wenn Pflegebedürftige verreisen und Urlaub machen, ob mit oder ohne ihre pflegenden Angehörigen.