Am Hetzlinshofer Weiher und auf seinen Zuwegen gilt heuer erneut ein striktes Alkoholverbot – vom 1. April bis 31. Oktober sind der Verzehr und das Mitführen nicht erlaubt. Aber stets jeweils nur von 14 bis 5 Uhr. Einstimmig hat der Gemeinderat Lachen eine entsprechende Verordnung so beschlossen. Zuwiderhandlungen könnten mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Auch im vergangenen Jahr war bereits ein Alkoholverbot verhängt worden.
Nach ausufernden Feiern