Startseite
Icon Pfeil nach unten
Memmingen
Icon Pfeil nach unten

BGH-Urteil im Streit zwischen Lindt und Unterallgäuer Confiserie Heilemann um Goldhasen: Goldton des Lindt-Hasen genießt Markenschutz

Oberlandesgericht muss nun prüfen

Urteil im Streit zwischen Lindt und Unterallgäuer Schokohersteller: Goldton des Lindt-Hasen genießt Markenschutz

    • |
    • |
    Kampf der Goldhasen: Ob nur Lindt seinen Schokohasen (rechts) in Gold verpacken darf, Heilemann aus Woringen (Unterallgäu) aber nicht, wird der Bundesgerichtshof entscheiden.
    Kampf der Goldhasen: Ob nur Lindt seinen Schokohasen (rechts) in Gold verpacken darf, Heilemann aus Woringen (Unterallgäu) aber nicht, wird der Bundesgerichtshof entscheiden. Foto: Andreas Berger / Uli Deck/dpa/ Oliver Berg/dpa / Montage: Berger

    Das Urteil im Rechtsstreit zwischen den Schokoherstellern Lindt aus der Schweiz und Heilemann aus Woringen im Unterallgäu ist gefallen: Der Bundesgerichtshof - BGH - hat am Donnerstagmorgen verkündet, dass der Goldton des Lindt-Schokohasen Markenschutz genießt. Nun muss das Oberlandesgericht München prüfen, ob die Confiserie Heilemann diesen Markenschutz verletzt hat, in dem sie ihre Schokohasen ebenfalls in Goldfolie gepackt hat.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden