Das Urteil im Rechtsstreit zwischen den Schokoherstellern Lindt aus der Schweiz und Heilemann aus Woringen im Unterallgäu ist gefallen: Der Bundesgerichtshof - BGH - hat am Donnerstagmorgen verkündet, dass der Goldton des Lindt-Schokohasen Markenschutz genießt. Nun muss das Oberlandesgericht München prüfen, ob die Confiserie Heilemann diesen Markenschutz verletzt hat, in dem sie ihre Schokohasen ebenfalls in Goldfolie gepackt hat.
Oberlandesgericht muss nun prüfen