Wer in diesen Zeiten zum Beispiel der Meinung ist, er müsse in definierten Bereichen des öffentlichen Raumes keine entsprechende Mund-Nasen-Schutzmaske tragen, der begeht im rechtlichen Sinn eine Ordnungswidrigkeit – und muss mit einem Bußgeld rechnen. Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm, der auch Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen ist, erklärt: Zuständig sei hierbei die sogenannte Sicherheitsbehörde. Das heißt: Das sind in unserer Region die Stadt Memmingen und das Landratsamt Unterallgäu.
Bußgeld