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Corona-Vergehen: 731 Anzeigen in Memmingen erstattet

Bußgeld

Corona-Vergehen: 731 Anzeigen in Memmingen erstattet

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    Wer derzeit in bestimmten Gebieten keinen vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz trägt oder gegen gewisse Kontaktbeschränkungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und muss mit einem Bußgeld rechnen.
    Wer derzeit in bestimmten Gebieten keinen vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz trägt oder gegen gewisse Kontaktbeschränkungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und muss mit einem Bußgeld rechnen. Foto: David Specht

    Wer in diesen Zeiten zum Beispiel der Meinung ist, er müsse in definierten Bereichen des öffentlichen Raumes keine entsprechende Mund-Nasen-Schutzmaske tragen, der begeht im rechtlichen Sinn eine Ordnungswidrigkeit – und muss mit einem Bußgeld rechnen. Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm, der auch Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen ist, erklärt: Zuständig sei hierbei die sogenannte Sicherheitsbehörde. Das heißt: Das sind in unserer Region die Stadt Memmingen und das Landratsamt Unterallgäu.

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