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E-Mobilität: E-Autos dürfen ab 1. April bis zu drei Stunden auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden

„Zuckerl“ für E-Auto-Fahrer

Kostenloses Parken für E-Autos in Memmingen: Rathauschef ist nicht erfreut

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    Ab dem 1. April dürfen Autos mit einem E-Kennzeichen in Bayern auf öffentlichen Parkflächen bis zu drei Stunden kostenlos abgestellt werden.
    Ab dem 1. April dürfen Autos mit einem E-Kennzeichen in Bayern auf öffentlichen Parkflächen bis zu drei Stunden kostenlos abgestellt werden. Foto: Uwe Hirt

    Fahrer von E-Autos können sich auf den 1. April freuen. Denn ab diesem Tag dürfen sie in Bayern auf öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenlos parken. Voraussetzung ist, dass die Kennzeichen der Fahrzeuge am Ende ein „E“ haben. Es kann sich dabei sowohl um rein batteriebetriebene Autos als auch um von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie um Brennstoffzellenautos handeln.

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