Artikel aktualisiert um 12 Uhr - Sichtlich erleichtert und mit einem fröhlichen Lächeln auf den Lippen beantwortet Christiane Renz die Fragen der Journalisten im Gerichtssaal: „Ich bin gerade extrem glücklich und sehr froh, dass ich nun beim Fischertag mitmachen darf.“ Kurz zuvor hatte das Landgericht Memmingen die Berufung des Fischertagsvereins gegen ein Urteil des Amtsgerichts zurückgewiesen und wie folgt entschieden: „Die Klägerin hat einen Anspruch, in die Fischertagsgruppe der Stadtbachfischer aufgenommen zu werden und darf beim jährlichen Ausfischen des Stadtbachs nicht wegen ihres weiblichen Geschlechts ausgeschlossen werden.“
Berufung wurde in Memmingen abgelehnt