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Flughafen Memmingen: Grenz-Polizei weist illegal Einreisende zurück - gefälschte Dokumente aufgedeckt

Flughafen Memmingen

Grenzpolizei greift illegal Einreisende auf und entdeckt gefälschte Dokumente

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    Die Polizei am Flughafen Memmingen hat in den vergangenen Tagen wieder Einreisende zurückgewiesen.
    Die Polizei am Flughafen Memmingen hat in den vergangenen Tagen wieder Einreisende zurückgewiesen. Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

    Am Flughafen Memmingen hat die Grenzpolizei erneut illegal Einreisende aufgegriffen. Wie die Polizei berichtet, hatten Beamte der Grenzpolizei Memmingen vier syrische Staatsangehörige bei Schleierfahndungskontrollen eines Fluges aus Thessaloniki (Griechenland) kontrolliert.

    Sie besaßen lediglich bulgarische Reisepässe und Aufenthaltskarten aufgrund ihres Flüchtlingsstatus. Die berechtigen jedoch nicht zur Reise außerhalb Bulgariens. Hierfür hätten sie ein Schengen-Visum benötigt. Die vier müssen Deutschland nun innerhalb einer gesetzten Frist verlassen und nach Bulgarien zurückkehren.

    Grenzpolizei am Flughafen Memmingen verweigert Albanern Einreise

    Die Grenzpolizei-Beamten verweigerten am Mittwoch auch zwei albanischen Staatsangehörigen die Einreise. Sie legten bei der Einreisekontrolle gefälschte Dokumente vor.

    Die Beamten hatten den 40-Jährigen und den 18-Jährigen bei der Einreise aus Tirana (Albanien) am Allgäu Airport kontrolliert. Dabei zeigten sie gefälschte Rückflugtickets vor. Außerdem hatten sie nicht ausreichend finanzielle Mittel für die angegebene Aufenthaltsdauer dabei.

    Polizei weist Serben am Flughafen Memmingen zurück - Aufenthaltsdauer überschritten

    Die Polizeibeamten wiesen die beiden daher in ihr Heimatland zurück und leiteten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung ein. Die Betroffenen müssen nun mit einem schengenweiten Einreise- und Aufenthaltsverbot rechnen.

    Auch einem 24-jährigen Serben verweigerten die Polizisten die Einreise. Der Mann war aus Belgrad (Serbien) nach Memmingen geflogen. Doch er hat seine zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenraum bereits um 66 Tage überschritten. Die Polizei wies auch ihn zurück.

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