Vielerorts im Unterallgäu werden am ersten Wochenende der Fastenzeit – in diesem Jahr am 8. und 9. März – wieder Funkenfeuer abgebrannt. Nach altem Brauch soll damit der Winter ausgetrieben werden. Das Landratsamt bittet die Veranstalter, der Umwelt und Gesundheit zuliebe Verschiedenes zu beachten.
So lange vorher muss man ein Funkenfeuer anmelden
Jedes Funkenfeuer muss mindestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der betreffenden Gemeinde und der Feuerwehr angemeldet werden. In einem Funkenfeuer dürfen nur unbehandeltes Holz und Gartenabfälle wie Schnittgut, Sträucher oder Reisig verbrannt werden. Das Material sollte trocken sein. Das Verbrennen von Abfällen ist auch bei traditionellen Feuern verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts.
Was alles mit ins Funkenfeuer darf
Das Material sollte erst wenige Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen und dann gut bewacht werden. So habe zum einen niemand die Möglichkeit, Abfälle unter das Brenngut zu mischen. Andererseits dient das späte Zusammentragen auch dem Schutz von Tieren, die ansonsten im aufgeschichteten Holz Unterschlupf suchen könnten.

Aus Sicherheitsgründen müssen zu Gebäuden, Straßen, Gehölzen und Wäldern Mindestabstände eingehalten werden, wieviel genau, kann man bei der Gemeinde erfragen. Zum Entzünden darf kein Brandbeschleuniger verwendet werden. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Die Verbrennungsrückstände müssen im Anschluss entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Sie werden an der Umladestation in Breitenbrunn angenommen. Es darf keine Erde (Humus, Steine, Boden) enthalten sein.
Hier gibt es weitere Infos
Info: Bei Fragen kann man sich an die jeweilige Gemeinde oder an das Landratsamt (Sachgebiet Abfallrecht) unter Telefon 08261/995-363 wenden. Wo und wann im Unterallgäu Funkenfeuer abgebrannt werden, erfährt man unter www.unterallgaeu.de/veranstaltungskalender. Wer dort einen Termin veröffentlichen möchte, schreibt eine E-Mail an tourismus@lra.unterallgaeu.de.
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