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Geflügelpest im Allgäu: Stallpflicht in Teilen des Unterallgäus

Neue Regelung ab 11. März

Geflügelpest im Allgäu: Stallpflicht in Teilen des Unterallgäus

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    Die Geflügelpest breitet sich in Bayern aus. Das Veterinäramt hat nun eine Stallpflicht in Risikogebieten im Unterallgäu verhängt.
    Die Geflügelpest breitet sich in Bayern aus. Das Veterinäramt hat nun eine Stallpflicht in Risikogebieten im Unterallgäu verhängt. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa

    Zur Eindämmung der Geflügelpest (mehr Informationen zur Vogelgrippe lesen Sie hier) gilt ab 11. März eine Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten entlang von Flüssen und um mehrere Weiher im Unterallgäu. Das hat das Veterinäramt jetzt in einer Allgemeinverfügung bekanntgegeben, schreibt das Landratsamt Unterallgäu. Betroffen sind alle Geflügelhaltungen, die in einem 500 Meter breiten Streifen beidseits von Iller, Roth, Günz (ab Lauben flussabwärts), Mindel, Zusam und Wertach liegen. Dazu gehören auch Betriebe, die in einem Umkreis von 500 Metern um folgende Weiher liegen:

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