Zur Eindämmung der Geflügelpest (mehr Informationen zur Vogelgrippe lesen Sie hier) gilt ab 11. März eine Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten entlang von Flüssen und um mehrere Weiher im Unterallgäu. Das hat das Veterinäramt jetzt in einer Allgemeinverfügung bekanntgegeben, schreibt das Landratsamt Unterallgäu. Betroffen sind alle Geflügelhaltungen, die in einem 500 Meter breiten Streifen beidseits von Iller, Roth, Günz (ab Lauben flussabwärts), Mindel, Zusam und Wertach liegen. Dazu gehören auch Betriebe, die in einem Umkreis von 500 Metern um folgende Weiher liegen:
Neue Regelung ab 11. März