Die Stadt Memmingen sowie der Landkreis Unterallgäu warnen vor der Geflügelpest. Bayernweit gelten zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel verstärkte Vorsichtsmaßnahmen gegen die Geflügelpest. Allgemeinverfügungen wurden erlassen. Diese enthalten neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen beispielsweise auch ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und das Verbot, Wildvögel zu füttern – ausgenommen davon sind Singvögel. Wie beeinflusst das die hiesigen Vereine und Betriebe? Wir haben uns umgehört.
Ausbruch soll verhindert werden