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Gemeinde Lachen klagt wegen Erschließungsbeiträgen beim Verwaltungsgericht

Gehweg sorgt für Rechtsstreit

Bürger in Lachen wehren sich gegen Erschließungsbeiträge

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    Beim Bau von Straßen und Wegen kann eine Kommune unter bestimmten Voraussetzungen von den Anwohnern sogenannte Erschließungsbeiträge verlangen. Im Falle eines Gehwegs in der Gemeinde Lachen muss jetzt das Verwaltungsgericht in Augsburg darüber entscheiden, ob Beiträge gezahlt werden müssen.
    Beim Bau von Straßen und Wegen kann eine Kommune unter bestimmten Voraussetzungen von den Anwohnern sogenannte Erschließungsbeiträge verlangen. Im Falle eines Gehwegs in der Gemeinde Lachen muss jetzt das Verwaltungsgericht in Augsburg darüber entscheiden, ob Beiträge gezahlt werden müssen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa (Symbolfoto)

    In der Gemeinde Lachen sorgt ein neuer Gehweg für Streitigkeiten. Grund sind die von der Gemeinde geforderten Erschließungsbeiträge, die die betreffenden Anwohner so nicht bezahlen wollen. Der Rechtsstreit landete jetzt beim Verwaltungsgericht in Augsburg. Bei der mündlichen Verhandlung fiel allerdings noch kein Urteil, wie Gerichtspressesprecherin Julia Kapsreiter auf Nachfrage unserer Redaktion berichtet. Vielmehr haben die Parteien jetzt nochmals die Gelegenheit, ihre Argumente schriftlich einzureichen. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird Mitte Juli gerechnet.

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