Wird der Stausee bei Kardorf samt seiner Uferzonen als Schutzgebiet ausgewiesen oder nicht? Diese Frage steht seit September 2021 im Raum. Damals hatten Vertreter der Regierung von Schwaben in einer gemeinsamen Sitzung mit den Räten aus Kronburg und Lautrach diese Möglichkeit ins Spiel gebracht. Als Begründung wurde der Große Brachvogel ins Feld geführt, der auf die Inseln des Sees angewiesen sei - vor allem während der Brut-, Rast- und Paarungszeit. Doch eine Entscheidung steht immer noch aus.
Regierung von Schwaben weist auf weitere Untersuchungen im Bereich des Kardorfer Stausees hin
Zuletzt hatte ein Sprecher gegenüber unserer Redaktion auf "weitere Untersuchungen" verwiesen. So sollte etwa das Ausmaß bestimmter Störungsquellen näher ermittelt werden, um zu prüfen, welche Regelungen erforderlich sind. Sollte ein Schutzgebiet ausgewiesen werden, wären etwa Bootsfahrten nur noch im Uferbereich möglich, Baden wäre komplett verboten. Da das Gebiet als beliebtes Ausflugsziel gilt, ist das Vorhaben umstritten. Zumal die Population des Großen Brachvogels dort sogar zunimmt.
Gespräche mit der LEW vorerst zurückgestellt
Auf erneute Anfrage zum aktuellen Stand teilt Pressesprecher Dr. Wolfgang Miller nun mit, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. "Diese werden noch voraussichtlich bis nach der Vogelzugperiode im Herbst 2024 andauern." Aufgeschoben sind demnach auch Maßnahmen, welche die Regierung von Schwaben unabhängig von einer Ausweisung im vergangenen Jahr in die Wege leiten wollte. So sollten etwa Schilder aufgestellt werden, die auf das Vorkommen seltener Vogelarten am Stausee hinweisen. Zudem sollten auf dem Wasser besonders sensible Bereiche in Abstimmung mit dem Betreiber der Staustufe, der LEW, markiert werden. Da die Untersuchungen jedoch heuer fortgeführt werden, wurden die Gespräche mit der LEW laut Miller vorerst noch zurückgestellt.
Diese Regelungen im Bereich des Stausees gelten bereits jetzt
Im Zuge der Diskussion um ein mögliches Schutzgebiet hatte die Regierung von Schwaben bereits darauf hingewiesen,
. Ordnungswidrigkeiten könnten mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden.