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Klare Regeln fürs Regenwasser in Ottobeuren

Gemeinderat

Klare Regeln fürs Regenwasser in Ottobeuren

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    Regenwasser darf von Grundstücken nicht in die Kanalisation geleitet werden - es muss nun auch in Ottobeuren auf den bebauten Grundstücken versickern.
    Regenwasser darf von Grundstücken nicht in die Kanalisation geleitet werden - es muss nun auch in Ottobeuren auf den bebauten Grundstücken versickern. Foto: Matthias Becker (Archiv)

    Regenwasser und wie es von bebauten Grundstücken verschwindet – damit beschäftigte sich der Marktgemeinderat Ottobeuren in seiner jüngsten Sitzung. Konkret beschloss das Gremium einstimmig den Entwurf einer Änderungssatzung für die öffentliche Entwässerungsanlage des Marktes (EWS). Was erst einmal sehr abstrakt klingt, erläuterte auf Nachfrage im Rathaus erläuterte Geschäftsstellenleiterin Katharina Mösle. Die aus dem Jahr 2015 stammende Satzung müsse im Hinblick auf die drei neuen Baugebiete „Gottesackererget I und II“ sowie „Hofwiese“ angepasst werden.

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