Nach dem Tod des amtierenden Bürgermeisters Hermann Gromer benötigt die Gemeinde Kronburg einen neuen Rathauschef. Viel Zeit bleibt ihr dabei nicht. Denn laut dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz muss die Wahl eigentlich innerhalb von drei Monaten stattfinden. Doch gibt es für den Fall, dass ein Gemeindeoberhaupt während seiner Amtszeit stirbt, nicht auch eine Sonderregelung? Laut Frank Rattel, der beim Unterallgäuer Landratsamt die Kommunalaufsicht leitet, handelt es sich bei den drei Monaten nur um eine "Soll-Regelung". Wenn besondere Gründe vorliegen, könne diese Frist auch überschritten werden.
Neuwahl notwendig