Die Stadt Memmingen erlässt eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone sowie weitere Regeln, um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstagabend mit. Diese vierte Allgemeinverfügung der Stadt gilt ab Mittwoch, 21.Oktober. Demnach müssen Menschen im Bereich von Marktplatz, Kramerstraße, Weinmarkt, Theaterplatz und Schrannenplatz Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Zudem darf in diesem Bereich zwischen 22 und 6 Uhr kein Alkohol konsumiert werden.
Corona-Grenzwert deutlich überschritten