Am 1. November 2024 ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem reicht in Deutschland eine persönliche Erklärung beim Standesamt aus, um Geschlechtseintrag und Vornamen in amtlichen Papieren ändern zu lassen. Wer also etwa „männlich“ statt wie seit der Geburt „weiblich“ im Personenstandsregister vermerken oder den Vornamen passend zur eigenen Geschlechtsidentität ändern lassen möchte, dem steht nun ein einfacheres Verfahren zur Verfügung: Spätestens drei Monate vorher muss die Änderung angemeldet werden. Dies muss allerdings nicht unbedingt in der Stadt oder Gemeinde erfolgen, bei der man aktuell auch seinen Wohnsitz hat.
Neues Selbstbestimmungsgesetz
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