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Neues Selbstbestimmungsgesetz: Wie viele Menschen in Memmingen und im Unterallgäu wollten bisher ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen bei den Standesämtern ändern lassen?

Neues Selbstbestimmungsgesetz

So viele Menschen haben in Memmingen ihren Geschlechtseintrag geändert

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    Mit dem Selbstbestimmungsgesetz können seit 1. November 2024 Geschlechtseinträge einfacher geändert werden. Doch wie oft wurde diese neue Möglichkeit in den Standesämtern in Memmingen und im Unterallgäu überhaupt angefragt?
    Mit dem Selbstbestimmungsgesetz können seit 1. November 2024 Geschlechtseinträge einfacher geändert werden. Doch wie oft wurde diese neue Möglichkeit in den Standesämtern in Memmingen und im Unterallgäu überhaupt angefragt? Foto: Peter Steffen/dpa (Symbolbild)

    Am 1. November 2024 ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem reicht in Deutschland eine persönliche Erklärung beim Standesamt aus, um Geschlechtseintrag und Vornamen in amtlichen Papieren ändern zu lassen. Wer also etwa „männlich“ statt wie seit der Geburt „weiblich“ im Personenstandsregister vermerken oder den Vornamen passend zur eigenen Geschlechtsidentität ändern lassen möchte, dem steht nun ein einfacheres Verfahren zur Verfügung: Spätestens drei Monate vorher muss die Änderung angemeldet werden. Dies muss allerdings nicht unbedingt in der Stadt oder Gemeinde erfolgen, bei der man aktuell auch seinen Wohnsitz hat.

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