Vor gut zwei Wochen hat der Unterricht an den Schulen wieder begonnen. Doch gerade an Grundschulen richtet sich der Blick bereits auf das kommende Schuljahr. Denn der Countdown zum Recht auf eine Ganztagsbetreuung läuft: Ab 1. August 2026 müssen Städte und Gemeinden Kindern im Grundschulalter nach dem regulären Unterricht einen Betreuungsplatz anbieten können. Die Einführung erfolgt allerdings stufenweise, sodass das Angebot zunächst nur für Erstklässler vorgehalten werden muss.
Rechtsanspruch an Grundschulen
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden