Das Vereinsrecht steht nicht über dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Memmingen am Montag entschieden, dass künftig auch Frauen am traditionellen Ausfischen beim Memminger Fischertag teilnehmen dürfen. Das bisherige Teilnahmeverbot verstoße gegen Artikel 3 im Grundgesetz, nach dem Männer und Frauen gleichberechtigt sind, so Richterin Katharina Erdt.
Urteil zum Fischertag Memmingen