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Richterin hat entschieden: Auch Frauen dürfen beim Memminger Fischertag mitfischen

Urteil zum Fischertag Memmingen

Richterin hat entschieden: Auch Frauen dürfen beim Memminger Fischertag mitfischen

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    Das Ausfischen beim Fischertag in Memmingen war über Jahrzehnte hinweg den Männern vorbehalten. Dagegen klagte eine Frau wegen Diskriminierung - mit Erfolg.
    Das Ausfischen beim Fischertag in Memmingen war über Jahrzehnte hinweg den Männern vorbehalten. Dagegen klagte eine Frau wegen Diskriminierung - mit Erfolg. Foto: Peter Hausner, Archiv

    Das Vereinsrecht steht nicht über dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Memmingen am Montag entschieden, dass künftig auch Frauen am traditionellen Ausfischen beim Memminger Fischertag teilnehmen dürfen. Das bisherige Teilnahmeverbot verstoße gegen Artikel 3 im Grundgesetz, nach dem Männer und Frauen gleichberechtigt sind, so Richterin Katharina Erdt.

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